kontakthöfe - Regelungen

Verhaltens- und Spielregeln

..für künstlerische Dienstleistungen in Bamberg

Grundsätzlich ist es das Ziel der Künstler*innen, neben der Ausübung ihres Berufes natürlich, mit dieser Aktion Freude zu verbreiten. Daher sollten sich Nachbar*innen nicht gestört fühlen und die Zuschauer*innen die aktuellen Sicherheits- / Abstandsregeln auch einhalten. Sollte das nicht funktionieren, müssen die Aufführungen leider abgebrochen werden.

Behördliche Regeln, die mit dem Ordnungsamt Bamberg abgestimmt sind:

Für Buchende:

  • Es werden nur vorher explizit gebuchte Auftritte durchgeführt. Auftritte „auf Zuruf“ bzw. „Spontan-Konzerte“ sind nicht möglich.
  • Die Konzerte dürfen ausschließlich auf Privatgrundstücken vor / hinter den Gebäuden (z. B. Innen- oder Hinterhöfe, Vorgärten) stattfinden. Privaträume dürfen nicht betreten werden.
  • Eine Zustimmung der Anwohner*innen muss vorab eingeholt werden. Zudem müssen die gebuchten Auftritte zur Kenntnis an die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt gemeldet werden (um bei eventuell eingehenden Telefonanrufen direkt reagieren zu können; die Info zu den Auftritten bitte an folgende E-Mail-Adresse: pp-ofr.bamberg.pi-stadt [at] polizei.bayern.de )
  • Das Publikum bleibt während der Auftritte leibt während des Auftritts auf Privatgrund. In den jeweiligen Wohnstätten / Grundstücken des Publikums dürfen sich dabei Personen befinden, die in Anzahl und Zusammensetzung den jeweils gültigen Kontaktbeschränkungen entsprechen.
  • Die Bezahlung erfolgt nach dem Auftritt gegen Rechnungsstellung, per Überweisung.

Für Künstler*innen:

  • Ein Mindestabstand von 2 Metern muss eingehalten werden, auch zwischen den Teammitgliedern. Die Künstler*innen dürfen nur in kleinen Gruppierungen (bis zu 6 Personen) und nicht mit größeren Ensembles, die sich gegenseitig anstecken könnten auftreten. 
  • Auf elektrische Verstärker ist weitgehend zu verzichten oder eigene Batterieverstärker sind mitzubringen, sodass man nicht auf Stromversorgung aus den Häusern angewiesen ist und dort vorhandene Gegenstände berühren muss.
  • Blasmusiker*innen halten sich außerdem bezüglich Ablassen des Kondensats, Platzierung von Querflötisten etc. unbedingt an das Hygienekonzept des Nordbayerischen Musikbunds, siehe https://www.nbmb-online.de/infos-zur-corona-krise/#20200605_2, Abschnitt „Öffnung des Probenbetriebs… ab 08.06.2020“. Tausch und Nutzung von Blasinstrumenten durch mehrere Personen sind ausgeschlossen

Allgemein:

  • Die Auftritte müssen spätestens um 22:00 Uhr beendet sein. Die maximale Länge der Auftritte darf 45 Minuten betragen. 
  • Abhängig von den privaten Örtlichkeiten: Zufällig vorbeikommende Passant*innen müssen weitergeschickt werden. Ggf. ist das Konzert zu unterbrechen oder abzubrechen. Menschenansammlungen müssen unter allen Umständen vermieden werden.

Das Angebot der Künstler*innen richtet sich an Auftraggeber*innen (Privatpersonen, Hausgemeinschaften, soziale Einrichtungen, Firmen…) in Bamberg.

Die Projektidee stammt aus Fürth und ist inzwischen auch für andere Städte unter der Adresse http://www.kultur-vor-dem-fenster.de zu finden.

Sollten die aktuellen Ausgangsbeschränkungen / Regelungen zum Umgang mit der Pandemie verändert werden, werden wir uns an die neuen Regeln anpassen.